Freiwilligendienste Lebenshilfe NRW
Absolviere einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Absolviere einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
FSJ steht für Freiwilliges Soziales Jahr und BFD steht für Bundesfreiwilligendienst. Beides sind Dienste, die du bei uns und unseren Einsatzstellen machen kannst. Wir, die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, sind der so genannte Träger dieser Freiwilligendienste.
Die rechtliche Grundlage für das FSJ ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz; der BFD basiert auf dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Ein BFD wird zusammen mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben (BAFzA) vereinbart.
In beiden Diensten ist der Paritätische Gesamtverband unsere Zentralstelle und kooperiert mit uns.
Die einzelnen Bestimmungen der Dienste unterscheiden sich nur minimal.
Ein Freiwilligendienst (FSJ / BFD) dauert in der Regel 12 Monate. Der Dienst kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Du kannst aber auch mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der geplanten Dienstzeit kündigen. Die kürzeste Dienstzeit, die möglich ist, beträgt sechs Monate.
(Fast) jeder und jede kann ein FSJ oder ein BFD machen! Ein Freiwilligendienst ist möglich, wenn du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Ein FSJ kann man nur bis zum Alter von 26 Jahren machen, einen BFD aber auch darüber hinaus – bis ins hohe Alter kann jeder Freiwillig werden! Die Schulzugehörigkeit ist der einzige Bereich, in dem man ein FSJ absolvieren kann.
Während deines Dienstes erhältst du ein Gehalt, sondern ein angemessenes Taschengeld von deiner Einsatzstelle. Gesetzlich bist du in der Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgesichert. Außerdem bleibst du kindergeldberechtigt. Eine Unterkunft können keine Einsatzstellen zur Verfügung stellen. Als Azubine erhältst du aber eine Pauschale.
Du kannst deinen Dienst auch in Teilzeit absolvieren. Voraussetzung dafür ist aber eine besondere Lebenssituation, die es unmöglich macht, in Vollzeit zu arbeiten. Beispielsweise wenn du dich um deine Kinder kümmern musst oder einen Verwandten pflegst. Wenn Teilzeit für dich infrage kommt, sprich deine Einsatzstelle im Bewerbungsverfahren darauf an.
Zu einem FSJ / BFD gehören Seminare dazu, die wir als Bildungsreferent*innen für dich gestalten. Die Seminare dienen dazu, dass du dich sowohl fachlich für deine Arbeit als auch persönlich weiterbilden und mit anderen Freiwilligen austauschen kannst. Wir behandeln Themen rund um die Freiwilligendienste, fachliche Aspekte zur Arbeit mit Behinderungen sowie Themen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaft. Ein 12-monatiger Dienst beinhaltet die Teilnahme an 25 Bildungstagen, die bei uns auf fünf Wochen mit jeweils fünf Tagen aufgeteilt sind.
Wenn du einen BFD machst, wird einer der fünf Seminarwochen von einem Bildungszentrum des Bundes durchgeführt.
Während deines Dienstes erhältst du ein Gehalt, sondern ein angemessenes Taschengeld von deiner Einsatzstelle. Gesetzlich bist du in der Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgesichert. Außerdem bleibst du kindergeldberechtigt. Eine Unterkunft können keine Einsatzstellen zur Verfügung stellen. Als Azubine erhältst du aber eine Pauschale.